Bereits in wässrigen Proben kann die Bestimmung von Pflanzenschutzmittelrückständen eine Herausforderung sein. Um wie viel schwieriger aber gestaltet sich die Analytik, handelt es sich bei den Proben um komplex aufgebaute Lebensmittel, die jede Menge störender Matrixbestandteile enthalten? Honig etwa besitzt allein des Zuckers wegen eine für die Analyse überaus kritische Matrix. Beim Nachweis von Neonicotinoiden liegt der Fall anders. Hier erweist sich der hohe Zuckeranteil nicht als Problem, sondern als zentraler Bestandteil der Analysenlösung.
Von Guido Deußing
Am 27. April 2018 beschloss eine „qualifizierte Mehrheit“ der Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU), die Neonicotinoide Clothianidin, Thiamethoxam und Imidacloprid als Wirkstoffe in Pflanzenschutzmitteln für den Einsatz in Freilandkulturen zu verbieten. Mit den synthetisch hergestellten Insektengiften wurde zum Beispiel Saatgut behandelt, um das Saatgut selbst sowie die sich daraus entwickelnde Pflanze bereits in einer frühen Wachstumsphase vor Insektenfraß zu bewahren. Neonicotinoide wurden nicht allein als Beizmittel eingesetzt, sondern ebenso als Spray, Stick, Granulat oder Zusatz zum Gieß- oder Bewässerungswasser und überzeugten sowohl in ihrer intendierten Wirkung als auch in puncto Ausdauer und Langlebigkeit: Neonicotinoide degradieren nur sehr langsam. [1,2]
Weckruf Bienensterben
Die Entscheidung, Neonicotinoide, die weltweit am meisten eingesetzten Insektengifte (Insektizide), in der Europäischen Union zu verbieten, rief ambivalente Reaktionen her vor: Während Imker und Umweltverbände triumphierten, zeigten sich Vertreter der Landwirtschaft wie auch jener von Pflanzenschutzmittel- und Saatgutherstellern mehr als enttäuscht. Ihre Versuche, die Insektizide als Aktivposten im Feld zu halten, wurden, deren offenkundiger Aussichtslosigkeit wegen, jedoch rasch eingestellt. Die Zulassung von Clothianidin lief somit am 31. Januar 2019 aus, die von Thiamethoxam am 30. April desselben Jahres, jene von Imidacloprid am 1. Dezember 2020. Schließlich wurde auch die Zulassung des Neonicotinoids Thiacloprid einkassiert. Einzig im Rennen blieb, und zwar bislang befristet bis 28. Februar 2033, das Neonicotinoid Acetamiprid. Die Neonicotinoide Dinotefuran und Nitenpyram durften in der EU zu keiner Zeit eingesetzt werden, dies der Vollständigkeit halber. [4,5]
Von der Erstzulassung im Jahr 2005 vergingen sieben Jahre, bis die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) zu der Auffassung gelangte, dass der Einsatz von Clothianidin, Thiamethoxam und Imidacloprid mit inakzeptablen Nebenwirkungen begleitet war, die durch den Nutzen der Wirkstoffe nicht aufgewogen wurden. Alle Anzeichen deuteten darauf hin, dass Neonicotinoide nicht allein Schadinsekten attackieren und töten, sondern auch Nützlinge wie die Honigbiene, unser nach Rind und Schwein drittwichtigstes landwirtschaftlich genutztes Tier, nicht allein des Honigs wegen [6]. In der Folge schränkte die EU-Kommission die Verwendung von Clothianidin, Imidacloprid und Thiamethoxam im Jahr 2013 stark ein, und zwar insbesondere in für Bienen attraktiven Kulturen einschließlich Mais, Raps und Sonnenblumen. Ein wichtiger Schritt, der nicht allein den Honigbienen zugutekam, sondern auch anderen Pollen und Nektar sammelnden Insekten wie Hummeln, Schmetterlingen und Schwebfliegen. [2–7]
Todbringender Effekt
Die Bezeichnung Neonicotinoid deutet auf die chemische Ähnlichkeit der Verbindungen mit Nikotin hin, ein pflanzliches Alkaloid, das natürlicherweise in den Blättern der Tabakpflanze sowie in geringerer Konzentration auch in anderen Nachtschattengewächsen vorkommt; als cholinerges Nervengift dient es der Pflanze zur Abwehr von Fressfeinden. Nikotin ist zudem ein rasch wirkendes Pharmakon. Beim Rauchen von Tabak etwa wird es insbesondere über die Lunge ins Blut aufgenommen und überwindet innerhalb weniger Sekunden die Blut-Hirnschranke. Im Gehirn dockt es an nicotinerge Rezeptoren an und löst, neben seiner Sucht fördernden Wirkung, eine Reihe physiologischer Reaktionen aus.
Die neuen nikotinartigen Neonicotinoide (griechisch Neos = neu) haben eine ähnliche Wirkung. Anders als Kontaktpestizide, die ihre Aufgabe oberflächlich im unmittelbaren Kontakt mit dem Schadinsekt erfüllen, wirken die systemischen Neonicotinoide aus dem Inneren der Pflanzen heraus. Das Agens wird über die Wurzeln, die Spaltöffnungen der Blätter oder die Pflanzenstängel aufgenommen und mit dem Saftstrom in der gesamten Pflanze verteilt – ohne das Gewächs selbst zu gefährden. Insekten hingegen, die ihre Beißwerkzeuge ins Pflanzengewebe schlagen oder ihren Rüssel in deren Blüten tauchen, um Nektar zu saugen oder Pollen zu sammeln, werden vergiftet.
Einmal aufgenommen, greift der Wirkstoff schnell in das Nervensystem der Tiere ein und verursacht dort einen Dauerreiz an den Nervenzellen, der zu Krämpfen und schließlich zum Tod der Insekten führt. Bereits kleine Mengen, also solche, die die Tiere nicht direkt töten, können den Bienen schaden. „Ein Großteil der Neonicotinoide kann zu einer Beeinträchtigung der Gehirnprozesse der Bienen führen und damit ihre Kommunikation und Orientierungsfähigkeit einschränken. Mit dem Resultat, dass die Tiere weniger Pollen sammeln und länger für die Rückkehr zum Bienenstock benötigen“, heißt es in einer Stellungnahme des Bundesinformationszentrums Landwirtschaft [2].
Weiterreichende Folgen
Inzwischen verfestigt sich die Erkenntnis, dass Neonicotinoide nicht allein nur der Gesundheit von Insekten schaden. Die Insektizide stehen zudem im Verdacht, obendrein das Leben von Vögeln zu gefährden. Forschende in den Niederlanden wollen einen indirekten Effekt zwischen der Pflanzenschutzmittelkonzentration in der Umwelt und abnehmenden Vogelzahlen festgestellt haben [2]. Nicht zuletzt aber beeinflussen Neonicotinoide auch unsere, des Menschen Gesundheit, und zwar einerseits indirekt, indem sie jene Tiere töten, die uns durch ihre Bestäubungsleistung helfen, landwirtschaftliche Erträge zu erwirtschaften, allen voran die Bienen. Andererseits beeinflussen Neonicotinoide unsere Gesundheit direkt – und zwar möglicherweise sogar dann, wenn wir das Fell eines Hundes streicheln, um dessen Hals ein geruchloses, wasserabweisendes Band zur Floh- und Zeckenabwehr gebunden ist und das über Monate hinweg eine „geringe Dosis der Wirkstoffe Imidacloprid und Flumethrin“ [8] abgibt? Forschende der Universitäten Tübingen und Konstanz berichten, dass die Abbauprodukte bestimmter Neonicotinoide an Rezeptoren auf Dopamin-sensiblen Nervenzellen binden und deren Funktion stören. Ein Abbauprodukt des Pestizids Imidacloprid habe sich in diesem Zusammenhang als ebenso giftig erwiesen wie reines Nikotin, berichten Loser B et al. Mit gesundheitlichen Folgen sei bereits bei Mengen zu rechnen, die man aufnimmt, wenn man mit Neonicotinoiden gespritztes Obst und Gemüse verzehre [9].
Stand der Dinge
Seit 17. Mai 2018 sind also in der EU die Neonicotinoide Clothianidin, Thiamethoxam und Imidacloprid als Wirkstoffe in Pflanzenschutzmittel für den Einsatz in Freilandkulturen verboten. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die Entscheidung am 6. Mai 2021 in zweiter und letzter Instanz bestätigt [10]. Einen Schlussstrich unter die Angelegenheit zog der EuGH Anfang dieses Jahres, genauer gesagt am 19. Januar 2023, als er verlauten ließ, dass fortan in der EU keine zeitlich befristeten Ausnahmen – sogenannte Notfallzulassungen – für verbotene Neonicotinoid-Pestizide mehr gewährt werden dürfen [11]. Von dieser Ausnahmeregelung wurde in der Vergangenheit durchaus Gebrauch gemacht. Die beiden Neonicotinoide, die mit Blick auf die letzten Jahre, sprich seit das Verbot der drei Neonicotinoide rechtskräftig ist, in Honig nachgewiesen werden konnten, waren laut dem in Hamburg ansässigen und als Verein eingetragenen Honig-Verband die Wirkstoffe Acetamiprid und Thiacloprid. Bis zu seinem Verbot im Jahr 2020 führte Thiacloprid die Liste der meistgefundenen Neonicotionide an. Anschließend übernahm Acetamiprid Platz eins, dem eine sehr viel geringere Bienengiftigkeit attestiert wird. Weil Acetamiprid vor allem im Rapsanbau eingesetzt wird, finden sie Rückstände entsprechend insbesondere in Rapshonigen [12].
Andere Neonicotinoide wie Imidacloprid und Thiamethoxam würden nicht oder nur in Spuren nachgewiesen. Ob das im Umkehrschluss bedeutet, dass diese Wirkstoffe tatsächlich nicht mehr eingesetzt werden? „Wenn die Biene diese Stoffe aufnimmt“, gibt der Honig-Verband zu Protokoll, „stirbt sie und fliegt deshalb nicht zurück zum Bienenstock. Demnach wären auch keine Rückstände im Honig nachweisbar.“ [12]
Nüchtern bilanziert
Werfen wir einen Blick auf die Resultate der Untersuchung von in Deutschland erzeugten Honigen: Laut Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) [5] wurden in den Jahren 2018 bis 2021 …
- zwischen 258 und 359 Proben Honig auf Pflanzenschutzmittelrückstände kontrolliert. Der Großteil der untersuchten Proben stammte aus Deutschland. Insgesamt nahm der Anteil an Proben ohne Pflanzenschutzmittelrückstände von 2018 und 2019 mit etwas mehr als 50 Prozent auf rund 75 Prozent in den Jahren 2020 und 2021 zu.
- Im Jahr 2018 wurde in 67 Proben Honig der Wirkstoff Thiacloprid nachgewiesen, in 16 Proben wurde der Wirkstoff Acetamiprid nachgewiesen, in einem Fall wurde der gültige Rückstandshöchstgehalt (RHG) der Verordnung (EU) Nr. 396/2005 überschritten.
- Rückstände des Wirkstoffs Thiacloprid wurden 2019 als einziges Neonicotinoid in 91 Proben Honig festgestellt.
- Im Jahr 2020 wurde Thiacloprid in 40 Proben Honig nachgewiesen. In sieben Proben Honig konnten Rückstände von Acetamiprid festgestellt werden, davon dreimal über dem Rückstandshöchstgehalt (RHG).
- 2021 wurde in 33 Proben Honig der Wirkstoff Thiacloprid nachgewiesen, davon einmal mit einem Wert über dem RHG. In 16 Proben wurden Rückstände des Wirkstoffs Acetamiprid festgestellt.
Die hier dargestellten Ergebnisse wurden laut BVL im Rahmen der nationalen Berichterstattung zu Pflanzenschutzmittelrückständen in Lebensmitteln veröffentlicht. Die ausgewerteten Proben wurden alle durch die zuständigen Untersuchungseinrichtungen der amtlichen Lebensmittelüberwachung der Bundesländer genommen und untersucht [13]. Die Zahlen beziehen sich nur auf Deutschland und lassen auch keine Rückschlüsse auf die Situation in anderen EU-Mitgliedsländer zu. (Das BVL verweist in diesem Zusammenhang auf die „European Union reports on pesticide residues in food“ der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) [14].)
Verbraucherschutz first
Die in Deutschland tätigen Imker haben im Jahr 2021 nur rund 20.000 Tonnen Honig erzeugt und damit lediglich 28 Prozent der Binnennachfrage erfüllt [13]. Im selben Jahr wurden zusätzlich 78.000 Tonnen Honig importiert, und zwar nicht allein aus anderen EU-Ländern (die wie Deutschland aufgefordert sind, EU-Vorgaben auf nationaler Ebene umzusetzen), sondern auch aus der Ukraine, Mexiko und Argentinien [13]. Gemäß des Rechtsgrundsatzes Treu und Glauben davon auszugehen, dass alle Honig exportierenden Länder auf den Einsatz von Neonicotinoid-Pestiziden – den weltweit am meisten eingesetzten Insektiziden – verzichten, erweist sich bei genauer Betrachtung als naiv und fahrlässig. Diese Haltung würde auch dem Schutz des Verbrauchers zuwiderlaufen. Sowohl heimische Erzeugnisse als auch Importwaren gleich welcher Herkunft sind daher im Sinne eines wirksamen Schutzes aller Konsumentinnen und Konsumenten auf mögliche schädliche Rückstände chemisch-analytisch zu untersuchen.
Wie dabei vorgegangenen wird, hängt nicht allein von der Aufgabenstellung ab. Einen interessanten, weil neuen und höchst effizienten Ansatz bei der Bestimmung verbotener Neonicotinoid-Pestizide in Honig haben Forschende unter anderem der Hochschule für Bienenwissenschaften an der Fujian Universität in China bereits 2019 verfolgt [16]. Im Gegensatz zu damals üblichen Vorgehensweisen [7], die vor der Analyse (in der Regel HPLC/MS) eine QuEChERS-Aufreinigung der Probenextrakte vorsah [17], gefolgt von einem mehr oder minder aufwendigen Extraktionsverfahren, reduzierten Chen W et al. das Probenvorbereitungsprozedere auf wenige Schritte, womit es den Forschenden gelang, die Analyse verbotener Neonicotinoide in Honig zu vereinfachen und zu beschleunigen [16].
Auszuckern als Lösung
Chen W et al. setzen bei ihrer Probenvorbereitung im Vorfeld der HPLC/MS-Bestimmung der drei Neonicotinoide Clothianidin, Thiamethoxam und Imidacloprid auf die sogenannte Sugaring-out assisted Liquid-Liquid Extraction (SULLE). Beschrieben wurde diese Form der Phasentrennung im Jahr 2008 im Chemical Engineering Science [18]. Darin berichten Wang B et al., dass sich Acetonitril (ACN), das bekanntlich unbegrenzt mit Wasser mischbar ist, durch Einbringen von monomeren Zuckern oder Disacchariden schnell und effizient aus einer ACN-Wasser-Lösung abtrennen lässt [19]. Am Rande bemerkt: Vergleichbar dem Vorgang des Auszuckerns (SULLE) ist jener des Aussalzens (SALLE); eine Methode zur Bestimmung von Neonicotinoid-Pestiziden mittels Salting-out assisted Liquid-Liquid Extraction (SALLE) wurde von Wenbin Chen und Kollegin Xijuan Tu im Fachjournal Molecules [19] beschrieben (siehe dazu auch [20]). ACN wird aufgrund seiner guten Löslichkeit mit Wasser und auch seiner HPLC-Tauglichkeit als Lösungsmittel bei der Extraktion von Neonicotinoiden verwendet.
Das neuartige SULLE-Zwei-Phasen-System überzeuge durch eine schnelle Trennung der beiden Phasen, es sei umweltfreundlich und biete Mehrwerte insbesondere bei der Aufreinigung von Proteinen, der Extraktion von Naturstoffen und der Bioanalytik, schreiben Chen W et al. [16]. Was den Einsatz der SULLE-HPLC/MS zur Bestimmung von Neonicotinoiden in Honig betrifft, kommen die Forschenden zu folgendem Schluss: „Aufgrund der hohen Zuckerkonzentration in der Honigmatrix wurden die Proben unmittelbar mit einer ACN-Wasser-Lösung gemischt, um die Phasentrennung auszulösen.“ Die Analyten seien ohne zusätzliches Phasentrennmittel in die der Wasserphase aufsitzende ACN-Phase extrahiert und zur Analyse in ein HPLC-System injiziert worden. Nach einer systematischen Untersuchung aller relevanten SULLE-Parameter sei man zu dem Ergebnis gelangt, schreiben Chem W et al., dass sich mit zwei Gramm Honig, gemischt mit vier Millilitern eines ACN-Wasser-Gemischs (v/v, 60:40) ein optimales Extraktionsergebnis erzielen lasse, und zwar auch im Vergleich mit anderen Vorgehensweisen. Ferner geben die Forschenden zu Protokoll, dass sie ihre SULLE-Methode vollständig validiert hätten, mit Nachweisgrenzen von 21 bis 27 μg/kg sowie Bestimmungsgrenzen zwischen 70 und 90 μg/kg – Werte, die sich, wie im weiteren Verlauf deutlich wird, durch geeignete Maßnahmen weiter optimieren und deutlich verbessern lassen. Die Wiederfindungsraten hätten im Bereich von 91,5 und 97,7 Prozent gelegen, mit relativen Standardabweichungen in der Interday- und Intraday-Analyse von unter fünf Prozent. Um sicherzustellen, dass sich ihre Methode im Laboralltag bewährt, wurden acht reale Honigproben auf das Vorhandensein verbotener Neonicotionide erfolgreich untersucht: In keiner der acht Proben habe man die Zielanalyten nachweisen können, schreiben Chen W et al. [16].
Effiziente Automatisierung
Um die Effizienz der Bestimmung verbotener Neonicotinoide in Honig weiter zu steigern, haben Applikationsexperten der in Baltimore im US-Bundesstaat Maryland ansässigen GERSTEL Inc. die SULLE-Methode von Chen W et al. unter die Lupe genommen und sie nach einer hinreichenden experimentellen Phase erfolgreich eins-zu-eins auf einen Autosampler (GERSTEL-Multi-Purpose-Sampler, MPS robotic pro) übertragen und vollständig automatisiert [21]. Die einzigen Tätigkeiten, die das Laborpersonal von Hand auszuführen hat, sind zwei Gramm der Honigprobe in ein 10-mL-Autosampler-Fläschchen einzuwiegen, 10 μL des internen Standards (14,1 μg/mL d3-Clothianidin und d4-Imidacloprid) in die Probe zu dosieren und das Vial mit einer magnetisch transportierbaren Kappe zu verschließen. Alle weiteren Schritte, berichten Foster FD et al. [21], werden vom Autosampler (MPS robotic pro) automatisiert durchgeführt, einschließlich aller erforderlichen Arbeitsschritte wie dem Mischen und Zentrifugieren der Probe sowie der Aufgabe auf das angeschlossene HPLC-MS/MS-System (Agilent Technologies 1260 HPLC, Agilent Ultivo Triple Quadrupol-Massenspektrometer mit Jet-Stream-Elektrospray-Quelle).
Die US-amerikanischen Forschenden zeigten sich überaus zufrieden mit dem Ergebnis ihrer Arbeit: „Die Wiederfindung der aus Honigproben extrahierten Neonicotinoid-Verbindungen betrug 104 Prozent für Acetamiprid, 81,5 Prozent für Clothianidin, 94,1 Prozent für Imidacloprid, 82,4 Prozent für Thiamethoxam und 92,3 Prozent für Thiocloprid. Die Genauigkeit lag zwischen 99,3 und 108 Prozent, die Standardabweichung und damit die Präzision der Analyse zwischen 1,64 und 3,60 Prozent für alle aus Honigproben extrahierten Neonicotinoide.“ Als Bestimmungsgrenze für alle Verbindungen geben Foster FD et al. 2,82 μg/L an. Sofern erforderlich, ließen sich die Nachweis- und Bestimmungsgrenzen weiter absenken, und zwar unter Verwendung eines nachweisstärkeren Massenspektrometers und/oder durch Eindampfen des Extraktes bis zur Trockne und Aufnahme des Rückstands in ein kleineres Volumen Lösungsmittel und dessen anschließender Injektion.
Weitere Aussichten
Zudem biete die von Foster FD et al. verwendete Analyseplattform vielfältige Möglichkeiten, um rasch und flexibel auf neue applikative Herausforderungen zu reagieren, und zwar nicht zuletzt auch, um möglichen Substituenten verbotener Neonicotinoide sowie auch Rückständen anderer Pestizide in verschiedenen Matrices auf die Spur zu kommen. Eben dies scheint geboten – möglicherweise auch im vorgenannten Kontext: Zwar wurden die für Bienen giftigen Neonicotinoide Imidacloprid, Thiamethoxam, Clothianidin und Thiacloprid geächtet und in Europa vom Markt genommen, nicht aber weltweit. Zum anderen seien die Verkaufszahlen jener Insektizide stark angestiegen, die die Neonicotinoide ersetzen sollen und denen ihrerseits mitunter erhebliche Nebenwirkungen auf die Umwelt attestiert werden, wie das Umweltbundesamt berichtet [22]. Ersatzstoffe für Neonicotinoide sind zum Beispiel Cyantraniliprole, Chlorantraniloprole und Sulfoxaflor. Die Anwendung des letztgenannten Wirkstoffs wurde laut EU-Kommission im Jahr 2022 hierzulande und europaweit auf Anwendungen in Gewächshäusern beschränkt, da es sich seinerseits für Wildbienen als schädlich erweist [23,24].
Referenzen
[1] Schriftliche Stellungnahme des Umweltbundesamtes (UBA) zum Verbot von Neonicotinoiden im Freiland, 27.4.2018
[2] Bundesinformationszentrum Landwirtschaft (2023), Neonicotinoide – ein Risiko für Bienen, https://www.landwirtschaft.de/diskussion-und-dialog/umwelt/neonicotinoide-ein-risikofuer-bienen (15.05.2023)
[3] Durchführungsverordnung (EU) 2020/23 der Kommission vom 13. Januar 2020 zur Nichterneuerung der Genehmigung für den Wirkstoff Thiacloprid [...], https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32020R0023 (26.5.2023)
[4] European Commission, Neonicotionid, https://food.ec.europa.eu/plants/pesticides/approval-activesubstances/renewal-approval/neonicotinoids_en#facts (11.05.2023)
[5] Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), Auskunft erteilt durch BVL-Pressestelle am 12.5.2023
[6] Deußing G (2020), Das Sterben der Bienen, Deutsche Lebensmittel-Rundschau 116,1:21-24
[7] Deußing G (2019), Pestizidnachweis, Deutsche Lebensmittel-Rundschau 115,11:493–496
[8] Siehe Packungsbeilage „Seresto“ (Hundehalsband), https://www.kathond.de/seresto+hund+gross+70+cm/?gclid=EAIaIQobChMI4IKChrv3_gIVhfZ3Ch1LjgCPEAQYASABEgLU0vD_BwE (15.05.2023)
[9] Loser D et al. (2021), Acute effects of the imidacloprid metabolite desnitroimidacloprid on human nACh receptors relevant for neuronal signaling, Archiv of Toxicology 95:3695-3716, https://doi.org/10.1007/s00204-021-03168-z
[10] https://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&docid=240844&pageIndex=0&doclang=DE&mode=req&dir=&occ=first&part=1&cid=199835 (15.05.2023)
[11] https://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&docid=269405&pageIndex=0&doclang=DE&mode=req&dir=&occ=first&part=1&cid=893 (15.05.2023)
[12] Schriftliche Stellungnahme des Honig-Verband e. V. vom 16.05.2023
[13] Statista, Pro-Kopf-Kosum von Honig in Deutschland bis 2021, https://de.statista.com/statistik/daten/studie/422472/umfrage/pro-kopfkonsum-von-honig-in-deutschland/ (15.05.2023)
[14] Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA), Publications, https://www.efsa.europa.eu/en/publications (15.05.2023)
[15] Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), Kontrollprogramme, Auswertungen und Berichte zu Pflanzenschutzmittelrückständen in Lebensmitteln, https://www.bvl.bund.de/nbpsm (19.05.2023)
[16] Chen W et al. (2019), Matrix-Induced Sugaring-Out: A Simple and Rapid Sample Preparation Method for the Determination of Neonicotinoid Pesticides in Honey, Molecules 24,15:2761, https://doi.org/10.3390/molecules24152761
[17] Anastassiades M et al. (2003), Fast and easy multiresidue method employing acetonitrile extraction/partitioning and „dispersive solidphase extraction“ for the determination of pesticide residues in produce, J AOAC Int 86,2:412-431, https://doi.org/10.1093/jaoac/86.2.412
[18] Wang B et al. (2008), Sugaring-out: A novel phase separation and extraction system, Chem. Eng. Sci. 2008,63: 2595–2600, https://doi.org/10.1016/j.ces.2008.02.004
[19] Xijuan Tu und Wenbin Chen (2020), Miniaturized Salting-Out Assisted Liquid-Liquid Extraction Combined with Disposable Pipette Extraction for Fast Sample Preparation of Neonicotinoid Pesticides in Bee Pollen, Molecules 52,23:5703, https://doi.org/10.3390/molecules25235703
[20] GERSTEL Application Note No. 230 (2022), Automated Salting-out Assisted Liquid-Liquid Extraction and Determination of Bisphenol A in Beverage Samples using a Robotic Autosampler and LC-MS/MS Platform, www.gerstel.de
[21] Foster FD et al. (2023), Automated Sugaring-Out Assisted Liquid-Liquid Extraction and Determination of Neonicotinoids in Honey Samples using a Robotic Autosampler and LC-MS/MS Platform, Vortrag auf der ASMS 2023 in Housten/Texas, USA, 8. Juni 2023
[22] Einsatz problematischer Pflanzenschutzmittel gestiegen/Umweltgefährdende Insektizide deutlicher häufiger verkauft, Pressemitteilung des Umweltbundesamtes (UBA) vom 21.12.2021
[23] Bienenschutz: Kommission schränkt Einsatz des Pestizids Sulfoxaflor ein, Pressemitteilung der EU-Kommisson vom 07.04.2022, https://germany.representation.ec.europa.eu/news/bienenschutz-kommission-schrankteinsatz-des-pestizids-sulfoxaflor-ein-2022-04-07_de
[24] Durchführungsverordnung (EU) 2022/686 der Kommission vom 28. April 2022 zur Änderung der Durchführungsverordnungen (EU) 2015/1295 und (EU) 540/2011 hinsichtlich der Bedingungen für die Genehmigung des Wirkstoffs Sulfoxaflor, https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32022R0686 (31.05.2023)